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Justizminister folgen den Forderungen des BDK

cop2cop online 16.11.2009


16 November 2009

Die Aufklärungsquote bei Mord und Totschlag liegt in Niedersachsen über 95%. Auf den ersten Blick ein ausgezeichnetes Ergebnis der Strafverfolger. Jedoch sind sich Gerichtsmediziner als auch Kriminalbeamte seit vielen Jahren einig: Die Dunkelziffer bei Tötungsdelikten ist riesengroß, weil sie bei der ärztlichen Leichenschau erst gar nicht erkannt werden und Polizei oder Rechtsmediziner die Toten gar nicht erst zu Gesicht bekommen, weil ein „natürlicher Tod” attestiert wurde. Dieser Dunkelziffer hatten der Bund Deutscher Kriminalbeamter und maßgebliche Rechtsmediziner gemeinsam den Kampf angesagt und offenkundig jetzt wesentliche Forderungen durchgesetzt. Im Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung gab der sächsische Justizminister Jürgen Martens als derzeitiger Vorsitzender der Justizministerkonferenz bekannt, dass der Kreis sich darauf verständigt habe, dass zukünftig nur speziell ausgebildete Mediziner eine Leichenschau vornehmen sollen. Nach Ansicht des Bund Deutscher Kriminalbeamter haben die Minister aus Bund und Ländern am 05.11.2009 damit eine weitreichende Entscheidung im Kampf gegen unerkannte Tötungsdelikte getroffen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit darf nicht mit oder im Tod enden. Nur speziell geschulte Ärzte, Rechtsmediziner und Kriminalbeamte, die sich mit den Todesursachenermittlungen täglich befassen, können diesen Anspruch sicherstellen. Der BDK in Niedersachsen hatte das seit Jahren bekannte Problem zuletzt bei seinem Landesdelegiertentag im September thematisiert und beim niedersächsischen Innenminister Schünemann ein offenes Ohr gefunden. Jetzt wird unser Verband die Ausgestaltung der auf den Weg zu bringenden Gesetze aufmerksam verfolgen. Schließlich warten jährlich geschätzte mehr als 10.000 unerkannte Tötungsdelikte bundesweit auf ihre Aufklärung.

30.11.2009