Jeder dritte Mord in Deutschland bleibt unentdeckt
Minister wollen Todesfälle genauer untersuchen lassen
FP 05.11.2009 Von Jens Eumann
Chemnitz/Osnabrück. Die Justizminister der Bundesländer wollen die Mord-Dunkelziffer in Deutschland senken. Für die bei Todesfällen erfolgende Leichenschau sollen mehr speziell ausgebildete Ärzte eingesetzt werden. Das hat Sachsens
Justizminister Jürgen Martens (FDP) gestern im Vorfeld der Justizministerkonferenz der Länder angekündigt, deren Vorsitz er innehat. Fundierte Schätzungen gehen von mindestens 1200 Fehldiagnosen im Jahr aus, in denen sich hinter einer attestierten
natürlichen Todesursache ein Verbrechen verbirgt. Setzt man die Zahl ins Verhältnis zu den 2266 nachgewiesenen Morden und anderen Tötungsdelikten aus der Bundeskriminalstatistik für das Jahr 2008, wäre damit mehr als jedes dritte Tötungsdelikt unentdeckt geblieben. „Die bisher für die Leichenschau zuständigen Haus-und Klinikärzte haben oft nicht die Zeit und nicht immer das erforderlichen Fachwissen, um Fälle von Mord und Totschlag zu entdecken“, urteilt Martens. Der Leiter des Rechtsmedizinischen Instituts in Chemnitz, Karl-Heinz Thiele, bestätigt das Problem, wenngleich er betont, dass Sachsen
im Bundesvergleich gut dastehe. Grund ist das sächsische Bestattungsgesetz. Das schreibt zumindest bei Einäscherung des Toten eine zweite Krematoriums-Leichenschau vor. „Die hat in der Regel ein Rechtsmediziner oder Pathologe durchzuführen“, so Thiele. Nach wie vor problematisch sei, dass die Pflicht zur zweiten Leichenschau bei Erdbestattungen nicht gelte. Zwar bestehe da bei später aufkommenden Verdachtsmomenten die Möglichkeit zur Exhumierung, aber manche Spuren wie Hämatome ließen
sich nach geraumer Zeit auch nicht mehr nachweisen, so Thiele. Der Rechtsmediziner fordert eine größere Sorgfalt bei der Untersuchung von Toten. „Größter Mangel ist, dass sie mitunter nicht einmal komplett entkleidet werden“, kritisiert Thiele. Auch seien manch winzige Spuren für Nicht-Pathologen kaum zu deuten. Thiele nennt ein Beispiel aus dem Jahr 1989. Einem verstorbenen Rentner aus Wüstenbrand bescheinigte der Hausarzt Herzversagen. Der Leichnam war schon zur Bestattung
aufgebahrt, als Rechtsmediziner ihn nach einem Hinweis erneut zur Untersuchung holten. In der Achselhöhle fand man ein Brandmal mit einer millimetergroßen Kupferperle. Nach fünfjährigem Ermittlungsmarathon wurde die Haushälterin wegen Mordes verurteilt. Sie hatte ihren schlafenden Arbeitgeber nachts mit einem abisolierten Kabel unter Strom gesetzt. Justizminister Martens meint deshalb, es brauche dringend speziell ausgebildete Mediziner für die Leichenschau. Das sei in anderen EU-Ländern üblich. Nach den Plänen einer Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz sollen Ärzte eine Weiterbildung bei der Ärztekammer nachweisen, um Leichenschauen ausführen zu können. Dafür soll die Leistung besser bezahlt werden. Die Justizminister der Länder werden sich morgen mit dem Thema beschäftigen. (mit epd)



