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„Ist ein schärferes Jugendstrafrecht in Ordnung?“

MDR INFO vom 16.10.2009: Interview mit Dr. Jürgen Martens

„Wir werden im Bereich der Justiz natürlich gucken, wie wir die Personalsituation auch in den kommenden schwierigen Zeiten weiterhin aufrechterhalten können. Sie wissen, die Haushaltssituation des Freistaates wird nicht besser. Hier gibt es

sicherlich viel Arbeitsbedarf. Dazu kommt noch, dass das Justizministerium auch jetzt zuständig ist für den Bereich Staatsmodernisierung, Modernisierung der Verwaltung, das heißt, Bürokratieabbau. Das ist eine Querschnittsaufgabe, die sehr,

sehr viel Einsatz erfordert. Dazu kommt dann der Bereich der Europapolitik, der in den nächsten Jahren sicherlich auch deutlich an Bedeutung gewinnt.“




Bleiben wir bei der Landespolitik. Die ist ja immer auch abhängig davon, was im Bund passiert. Die Koalitionsverhandlungen zwischen der Union und der FDP in Berlin haben zunächst erst einmal eines ergeben: Das Jugendstrafrecht soll verschärft werden. Wäre es nicht besser, den jungen Straftätern die Chance auf Besserung zu geben statt sie länger wegzusperren?




„Das ist natürlich richtig, aber Strafvollzug kann sich nicht darauf beschränken, nur wegzusperren. Gerade bei Jugendlichen, da ist es wichtig, ihnen die Möglichkeit zu geben, Schulabschlüsse zu erreichen, um eben nicht in eine kriminelle Karriere

abzugleiten. Deswegen setzen wir uns auch dafür ein, dass es im Jugendstrafrecht besondere Konzepte gibt, mit denen jungen Strafgefangenen geholfen wird. Reiner Wegsperrvollzug wird es jedenfalls bei uns nicht geben. Und die Frage der Höchststrafe betrifft auch nur eine ganz, ganz geringe Zahl von Fällen bundesweit. Soweit ich weiß, ist in Sachsen kein einziger Jugendlicher im Moment inhaftiert, der eine Höchststrafe abzusitzen hätte.“




Sie haben gerade davon gesprochen, setzen wir uns dafür ein. Wer ist mit wir gemeint? Wir, die sächsische Regierung?




„Das ist die sächsische Staatsregierung insgesamt. Das ist auch so im Koalitionsvertrag noch mal vereinbart worden und da sind wir auch zuversichtlich, dass wir dieses Thema in der Legislaturperiode offensiv angehen und mit Nachdruck vertreten können.“




Und Sie sehen da auch keinen Widerspruch zu den Berliner Beschlüssen, die gerade dort in den Koalitionsgesprächen gefallen sind?




„Überhaupt nicht. Dieser Beschluss betrifft alleine die Höchststrafe für Mord. Die ist von zehn auf fünfzehn Jahre hoch gesetzt worden, entspricht insofern nach der Rechtssprechung, nach den Grundsätzen der bisherigen lebenslangen

Freiheitsstrafe im Erwachsenenstrafrecht und wie gesagt, das betrifft Mordstraftaten in den schwersten Fällen und das berührt nicht die Breite des Jugendstrafvollzugs insgesamt.“




Bleiben wir in Sachsen: Eine Justiz ist nur so gut wie die Polizei, die für sie ermittelt. Werden wir in Sachsen künftig mehr Polizisten auf der Straße sehen?


„Das ist eine Sache, die das Innenministerium zunächst betrifft. Nach dem Koalitionsvertrag ist es natürlich so, dass wir jetzt vereinbart haben, dass es einen Einstellungskorridor gibt. Mit dem wird gesichert, dass 300 Beamte jedes Jahr neu in die Polizei hineinkommen, um Altersabgänge zu ersetzen und das ist ein erheblicher Fortschritt gegenüber der Planung, wie sie noch vor der Landtagswahl gegolten hat.“

Was werden das für Beamte sein? Wo sind die dann tätig? Wo werden die arbeiten?




„Das sind junge Polizeibeamte, die ihre Ausbildung durchlaufen, um dann in den  verschiedenen Dienststellen möglichst bürgernah zur Verfügung zu stehen und tatsächlich Sicherheit vor Ort bieten und für die Bürger dann auch da sind.“

22.10.2009