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Innenministerium hat auf allen Ebenen bei der Aufsicht über das Landesamt für Verfassungsschutz versagt

Der Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Aktenaffäre des Landesamtes für Verfassungsschutz wird am kommenden Freitag dem Sächsischen Landtag über seine Untersuchungsergebnisse berichten. Der Bericht enthält auch eine abweichende Bewertung der Untersuchungsergebnisse durch die FDP-Landtagsfraktion.

Dazu erklärt Dr. Jürgen Martens, innen- und rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag und Obmann im Untersuchungsausschuss:

"Dass die CDU/SPD-Koalition in dem Bericht davon ausgeht, dass der Ausschuss nichts aufklären konnte und dass an der Affäre nichts dran sei, verwundert nicht. Mit einer bisher in der parlamentarischen Geschichte einzigartigen Verbissenheit haben Staatsregierung und Koalition die Arbeit des Ausschusses behindert. Zweimal musste der Sächsische Verfassungsgerichtshof angerufen werden, um die Arbeit des Ausschusses überhaupt zu ermöglichen. Nur durch die Urteile wurden von der Staatsregierung Akten herausgegeben und konnten endlich Zeugen vernommen werden. Aufgrund dieser Verzögerungen konnte der Untersuchungsauftrag des Ausschusses nicht vollständig erfüllt werden.

 

Die FDP-Fraktion kommt aber dennoch zu einer vorläufigen Bewertung:


 


Das Landesamt für Verfassungsschutz hat im Bereich der organisierten Kriminalität von 2003 bis 2006 umfangreiche Beobachtungen durchgeführt. Diese waren spätestens seit dem Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichthofes vom 21. Juni 2005 rechtswidrig, da die erforderliche Bedrohung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung fehlte. Zu dieser Einschätzung gelangte ebenfalls der Sächsische Datenschutzbeauftragte im Rahmen seiner Überprüfung des Landesamtes im Jahr 2006.


 


Mit einer nicht haltbaren Begründung wurde die Beobachtung der organisierten Kriminalität durch das Landesamt einfach fortgesetzt. Im Landesamt selbst fand keine ordnungsgemäße Kontrolle der Beobachtungstätigkeit im Bereich der organisierten Kriminalität statt. Ob die Voraussetzungen für die teilweise jahrelange Beobachtung von Personen durch das Landesamt überhaupt noch vorlagen, wurde ebenfalls nicht regelmäßig überprüft.


 


Das für die Aufsicht über das Landesamt für Verfassungsschutz zuständige Innenministerium hat auf allen Ebenen versagt. Die Aufsicht fand so gut wie nicht statt. Keiner der vernommenen Zeugen konnte sich an konkrete Maßnahmen der Dienstaufsicht erinnern. Die Kontrolle der Arbeit des Landesamtes ist bis zum jetzigen Zeitpunkt weder organisatorisch noch personell sichergestellt. Es findet sich keine Dokumentation einer regelmäßigen Überprüfung der Beobachtungstätigkeit des Landesamtes im Bereich der organisierten Kriminalität. Vorschriften, welche den Informationsaustausch zwischen Innenministerium und Landesamt im Bereich der Beobachtung organisierten Kriminalität regeln, fehlen ebenfalls.


 


Zum eigentlichen Ausgangspunkt der Affäre - der angeblichen Verbindung von hohen Vertretern aus Justiz und Politik mit der organisierten Kriminalität - konnten aus Sicht der FDP-Fraktion keine gesicherten Erkenntnisse gewonnen werden. Es hat es immer wieder Hinweise auf mögliche Verstrickungen gegeben. Daher bedarf der gesamte Vorgang einer weiteren Aufklärung."


 


"Bericht des 2. Untersuchungsausschusses der 4. Wahlperiode"


 


22.06.2009

24.06.2009