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Hartz-IV-Klagewelle überrollt Sozialgerichte

Streit um Verfahrensdauer - Justizminister Mackenroth: Fehlende Rechtssicherheit erklärt Bugwelle - Plädoyer für flexibleren Richter-Einsatz

Von Hubert Kemper


Dresden. Die sächsischen Sozialgerichte in Chemnitz, Dresden und Leipzig sind 2007 mit Klagen zum Arbeitslosengeld II förmlich überrollt worden. Während 2006 noch 6543 Hartz-IV-Empfänger auf gerichtlichem Wege ihre Ansprüche durchsetzen wollten, waren es im Vorjahr 11.264. In immerhin 43 Prozent der Fälle hatten die Kläger ganz oder teilweise Erfolg. Zu einem Disput zwischen Justizminister Geert Mackenroth (CDU) und der Opposition im Landtag haben die Bearbeitungszeiten von Eilverfahren geführt, in denen es um die Kosten für Unterbringung, Heizung, Umzug oder Streit um angemessenen Wohnraum geht. Die durchschnittliche Dauer der Eilverfahren liegt nach Angaben des Justizministeriums bei nur 1,3 Monaten. "Das nenne ich schnellen Rechtsschutz", meinte Mackenroth. Die Linksfraktion, die Hartz IV als "Rechte- und Sozialklau" brandmarkt, verwechsle Eilverfahren in existenziellen Fragen mit der durchschnittlichen Wartezeit für ein Urteil im Klageverfahren. Diese hat sich von 6,5 auf 8,3 Monate erhöht. Mit dieser Verfahrensdauer sei eine verfassungsrechtlich bedenkliche Lage entstanden, Mackenroth tanze um die Baustellen im Justizressort herum, meinte der FDP-Politiker Jürgen Martens. Der Minister verweist dagegen darauf, dass die Zahl der Richter in der Sozialgerichtsbarkeit kontinuierlich erhöht worden sei - von 85 im Jahr 2004 auf derzeit 110. Sieben weitere Stellen seien ausgeschrieben.

Den starken Anstieg bei Hartz-IV-Klagen erklärt Mackenroth auch mit fehlender Rechtssicherheit, da noch höchstrichterliche Urteile ausstehen. Dem Personalmangel in der Sozialgerichtsbarkeit könne auch durch größere Flexibilität beim Einsatz der Richter begegnet werden. Diese sind gesetzlich gegen ihren Willen derzeit nicht von ihrem Arbeitsplatz versetzbar, so dass im Bereich Arbeitsrecht freie Kapazitäten, im Bereich Verwaltungsrecht oder ordentliche Gerichtsbarkeit dagegen personelle Lücken herrschen. Mackenroth: "Ein Richter muss flexibel einsetzbar sein. Wir aber haben zu viele Spezialisten und zu wenige Generalisten." Sachsens Justiz beschäftigt derzeit unter anderem 996 Richter und 326 Staatsanwälte. Sie zeichnen sich durch Verfahrenszeiten aus, die bei Strafsachen im Bundesvergleich die drittkürzesten sind, sagte Mackenroth.


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Mittwoch, den 26. März 2008

26.03.2008