Gutachten beweisen Verhinderungstaktik der Staatsregierung

Zu den von der Staatsregierung mit über einem Monat Verzögerung dem Landtag vorgelegten Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit des Untersuchungsausschusses in der Korruptionsaffäre erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag, Dr. Jürgen Martens:
"Die Ergebnisse der Rechtsgutachten sind weder überraschend noch überzeugend. Die darin erhobenen Bedenken hat die Staatsregierung schon vor Monaten vorgebracht.
Die Gutachten sind Beweis für die Verhinderungstaktik der Staatsregierung. Wie aus dem Papier des Rechtsexperten Ralf Brinktrine hervorgeht, hat das Justizministerium nicht nur um eine juristische Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Ausschusses gebeten. Zugleich hat sie von den Gutachern verlangt, alle Rechtsschutzmöglichkeiten für die Staatsregierung, für Teile des Ausschusses und für mögliche Zeugen gegen den Untersuchungsbeschluss des Landtages aufzuzeigen.
Die Staatsregierung hat also kein objektives Gutachten in Auftrag gegeben, sondern von Anfang an nach Möglichkeiten gesucht, um Ausschussarbeit und Wahrheitsfindung zu behindern. CDU und SPD waren nie an einer Aufklärung der Korruptionsaffäre interessiert."
18.09.2007



