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Gewerkschaften pflichten Blumenhändlern bei

DGB-Chef zeigt Verständnis, Gärtnereien an Feiertagen zu öffnen - Landtag will Gesetz bis zum

Muttertag ändern

Von Hubert Kemper


Dresden. Nach CDU, FDP und der Linksfraktion zeigt nun auch die SPD, deren Gewerkschaftsflügel sich zunächst quer gelegt hatte, Verständnis für das Anliegen der Blumenhändler, das sächsische Ladenschlussgesetz zu korrigieren. Die Sinneswandlung dürfte DGB-Chef Hanjo Lucassen ausgelöst haben. "Wir werden einer Änderung nicht ablehnend gegenüber stehen", sagte sein Sprecher Markus

Schlimbach. "Eine Reparatur sollte aber nicht genutzt werden, um weitere Veränderungen einzubauen." Eine Petition des Annabergers Gerd Rehm macht das derzeitige Dilemma beim Ladenschluss in Sachsen deutlich. Der Blumenhändler hatte sich Hilfe suchend an den Landtag gewandt. Denn das neue Gesetz verbietet ihm ausgerechnet an den umsatzstärksten Tagen im Jahr, seinen Laden zu

öffnen. "Rund 15.000 Euro hat mich das gekostet", blickt Rehm auf den Buß- und Bettag, Totensonntag und den Volkstrauertag im letzten Jahr zurück.

Beim hartnäckigen Tauziehen um eine Lockerung des Ladenschlussgesetzes hatten offenbar alle Fraktionen ausschließlich auf das Weihnachtsgeschäft geschielt. Von einer Freigabe von Feiertagen, die im Zeichen von Blumenschmuck stehen, war im parlamentarischen Gerangel keine Rede. So haben wohl erst Händler wie Gerd Rehm auf einen Fall aufmerksam gemacht, der in diesem Jahr eintritt. Dann fällt der Muttertag ausgerechnet auf den Pfingstsonntag. Nach der strengen Gesetzeslage dürfen keine Blumen verkauft werden. Vielleicht an der Tankstelle, nicht aber bei professionellen Händlern. "Die Tatsache, dass der Muttertag 2008 mit dem

Pfingstsonntag zusammenfällt, rechtfertigt nicht, diesen kirchlichen Feiertag hinter den Muttertag zurücktreten zu lassen", lautet der ablehnende Bescheid aus dem Landtag. Auch die Haltung zum Volkstrauertag und zum Totensonntag ist eindeutig. "Sie sollten der persönlichen Besinnung und dem besonderen Gedenken an verstorbene enge Familienmitglieder und Freunde dienen", belehrt der

Bescheid des Petitionsausschusses. Blumenverkauf wäre demnach störend. Doch inzwischen hat sich der Wind gedreht. "Das war nicht unser bester Wurf", signalisiert die CDUFraktion die Bereitschaft zur Korrektur des Gesetzes. Die handwerklichen Schwächen der Koalition haben längst die FDP mit einem Gesetzentwurf auf den Plan gerufen. Er enthält neben den Ausnahmeregelungen für das Blumengeschäft weiterreichende liberale Lösungen. "Wenn die Koalition gewollt hätte, wäre das neue Gesetz längst verabschiedet worden", lästert der FDP-Rechtsexperte Jürgen Martens. "Wie schnell die sind", ruft Martens in Erinnerung, "haben sie gezeigt, als sie die Pensionsverdoppelung für Fraktionschefs in Windeseile wieder einkassiert haben." Blumenhändler Rehm kann wohl aufatmen. Bis zum Muttertag am 11. Mai sollte das Ladenschlussgesetz erneut geändert sein.

18.02.2008