Gesetzesinitiative
Koalition will Versammlungsfreiheit einschränken
MDR online 29.10.2009
Die Koalitionsparteien CDU und FDP haben ein neues Versammlungsgesetz für Sachsen vorgelegt. Wie die Fraktionschefs Holger Zastrow (FDP) und Steffen Flath (CDU) am Donnerstag mitteilten, soll damit Aufmärschen von Extremisten deutliche Grenzen gesetzt werden. Ziel sei es, mit dem neuen Gesetz bereits die für den 13. und 14. Februar 2010 geplanten
Aufmärsche in der Dresdner Innenstadt zu unterbinden. Besonders schutzwürdige Orte aufgelistet Nach dem Willen von CDU und FDP sollen mit der Dresdner Frauenkirche und dem Leipziger Völkerschlachtdenkmal zwei Orte künftig in besonderer Weise vor
Demonstrationen geschützt werden, wenn die Gefahr von Ausschreitungen besteht. Versammlungsverbote sollen am Jahrestag der Zerstörung Dresdens am 13. und 14. Februar auch für die gesamte nördliche Altstadt und die südliche innere Neustadt möglich sein. "Ein friedliches Gedenken an die Zerstörung Dresdens im Zweiten Weltkrieg wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf endlich möglich", hieß es in einer Erklärung der Fraktionschefs von CDU und FDP.
Linke protestiert gegen Koalitionspläne
Die Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag kündigte Widerstand gegen den Gesetzentwurf an. "Würde das beschlossen, dann könnte jede örtliche Verwaltung nach Belieben entscheiden, an welchen Tagen beziehungsweise Orten sie die
Versammlungsfreiheit außer Kraft setzen will", kritisierte Rechtsexperte Klaus Bartl. Er sprach von einer "prophylaktischen
Aufhebung der Versammlungsfreiheit". Die Dresdner Linken- Abgeordnete Julia Bonk erklärte, CDU und FDP hätten sich in den
vergangenen Jahren abseits des breiten bürgerschaftlichen Bündnisses gegen den Nazi-Aufmarsch zum 13. Februar in
Dresden gestellt. Nun würden zusammen mit dem Marsch der Nazis auch alle Demonstrationen von Demokraten unmöglich
gemacht.
Gesetzesänderung im zweiten Anlauf
Vor rund einem Jahr war der damalige Justizminister Geert Mackenroth (CDU) mit einer ähnlichen Gesetzesänderung
gescheitert. Das CDU/SPD-Kabinett hatte im Februar 2008 zwar einen Gesetzentwurf zur Änderung des Versammlungsrechtes
erarbeitet, dieser erhielt bei der entscheidenden Abstimmung im Landtag aber keine Mehrheit. Der heutige Justizminister Jürgen
Martens (FDP) gehörte damals zu den Kritikern einer Verschärfung des Versammlungsrechtes.



