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Freiwillig für immer in Haft

Freie Presse, 03. November 2010


Sexualverbrecher und Mörder mit Rückfallgefahr können nach Verbüßen der Sicherungsverwahrung freiwillig in Haft bleiben.

Sachsens Justizminister legt seinen Plan vor.


VON GABI THIEME


RESDEN — Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 17. Dezember 2009 Sachsen und alle anderen Bundesländer in arge Bedrängnis gebracht. Denn danach dürfen Männer und Frauen, die vor 1998 besonders gefährliche Straftaten begangen haben, nicht automatisch bis an ihr Lebensende in Sicherungsverwahrung genommen werden. Sie konnten damals für maximal zehn Jahre zu dieser besonderen Form der Haft verurteilt werden.

Allerdings hatte die Bundesregierung diese Befristung vor einigen Jahren aufgehoben und damit die Möglichkeit geschaffen, solche Straftäter tatsächlich auch lebenslang „wegzusperren“. Der Europäische Gerichtshof entschied vor einem Jahr, dass dies mit der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar sei. Eine neuerliche Verlängerung nach zehn Jahren Sicherungsverwahrung käme einer zweiten Verurteilung gleich, deshalb seien diese Gefangenen nach Verbüßung ihrer Haft zu entlassen.


Der Gefangene muss zustimmen


Zwar strebt das Bundesjustizministerium für die 80 betroffenen Kriminellen in Deutschland eine Unterbringung zum Zwecke der Therapie außerhalb des Maßregelvollzugs an. Doch Sachsen ist einen Schritt weiter. Wie Justizminister Jürgen Martens (FDP) sagte, will der Freistaat eine „freiwillige Anschlussunterbringung“ für Sicherungsverwahrte einführen: in einer geschlossenen Justizvollzugsanstalt (JVA). Das hat das Kabinett gestern beschlossen.

Insgesamt geht es um acht Häftlinge, der erste kommt 2014 auf freien Fuß. Die anderen Entlassungen folgen bis 2020. Laut Martens sitzen manche bereits Jahrzehnte ein. „Sie wollen zum Teil gar nicht raus.“ Einige hätten sogar Angst vor der Vorstellung, sich wieder ins öffentliche Leben integrieren zu müssen. „Der Schutz vor sich selbst ist auch ihrer Ansicht nach nur in einer betreuten Unterbringungsform möglich. Das haben viele Gespräche gezeigt. Für genau diese Fälle haben wir die Anschlussunterbringung entwickelt“, so der Minister. Seine Betonung liegt auf „freiwillig“, denn zwingen könne die Betreffenden niemand. Ein 62-jähriger Häftling habe signalisiert, dass er diese betreute Form nach seiner regulären Entlassung wünscht. Martens gab sich zuversichtlich, dass er kein Einzelfall bleibt. Für diejenigen, die eine solche Vereinbarung mit dem Freistaat nicht eingehen werden, bei denen bleibe nur die Überwachung rund um die Uhr. Dass die richtig teuer wird, haben bereits andere Länder vorgerechnet. Kosten von bis zu 1000 Euro pro Tag könnten anfallen. „Jeder Tag, an dem ein weiterhin gefährlicher Sicherungsverwahrter nicht in Freiheit ist, ist ein gewonnener Tag für ihn und die Allgemeinheit“, wirbt der Minister für seinen Plan. Zugleich bringe das der Justiz ein hohes Maß an Planungssicherheit: „Wir wissen dann genau, worauf wir uns einstellen müssen.“ Nach den Vorstellungen des Ministeriums soll die JVA Waldheim die betroffenen „Freiwilligen“ aufnehmen. Es herrschen dort weiterhin für sie die Bedingungen des geschlossenen Vollzugs. Sie können auch die Behandlungs-, Betreuungs- und Arbeitsmöglichkeiten in gleichem Umfang in Anspruch nehmen wie alle anderen Inhaftierten. Da sie aber nicht mehr als Strafgefangene gelten, hätten sie zudem Anspruch auf Sozialhilfe. Damit dürften laut Minister die Kosten pro Haftplatz, die in Sachsen derzeit bei 85 Euro pro Tag liegen, deutlich unterschritten werden.

 


Auch lebenslang ist noch möglich


Seit Anfang 2010 erfolgt die Sicherungsverwahrung nicht mehr in sächsischen Haftanstalten, sondern in der JVA Burg (Sachsen-Anhalt). Sie ist aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung des Freistaates Sachsen mit Thüringen und Sachsen-Anhalt zentral für die Sicherungsverwahrung der drei mitteldeutschen Länder zuständig. In Burg sind derzeit zehn Sicherungsverwahrte aus Sachsen untergebracht. Im sächsischen Strafvollzug befinden sich aber noch weitere 38 Personen, bei denen die Maßregel der Sicherungsverwahrung angeordnet ist. Sie wird stets im Anschluss an die Freiheitsstrafe vollstreckt. Für die nach 1998 verurteilten

Straftäter gab es eine Befristung auf zehn Jahre nicht mehr. Sie werden alle zwei Jahre überprüft. Dabei wird festgelegt, ob sie weiter in Sicherungsverwahrung bleiben. Im härtesten Fall müssen sie das auch ein ganzes Leben lang.

4.11.2010