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Ein Notarzt für den Landtag - Von Gunnar Saft

Sächsische Zeitung
Mittwoch, 5. Dezember 2007

Wenn Sachsens 124 Volksvertreter debattieren, ist auf Honorarbasis stets ein Mediziner dabei. Debatten um die Einhaltung von gesetzlichen Hilfsfristen und die Kosten von Notarzteinsätzen kennt der Landtag zur Genüge. Jetzt hat muss sich das Parlament erneut mit dem Thema beschäftigen – diesmal allerdings in eigener Sache. So gibt es Kritik an einer langjährigen Regelung, die an Sitzungstagen der Abgeordneten dafür sorgt, dass nicht nur für deren Sicherheit, sondern auch für die medizinische Betreuung der Politiker sowie der Gäste und Mitarbeiter des Landtages gut vorgesorgt ist. Dank eines Vertrages mit dem Dresdner Krankenhaus Friedrichstadt ist dann von Beginn der Sitzungen bis zu deren Ende stets ein eigener Notarzt im Parlamentsgebäude im Einsatz – für 35 Euro pro Stunde. Öffentlich wurde das Verfahren jetzt durch Hinweise des medizinischen Personals, das dabei eingesetzt wird. Die Mitarbeiter kritisieren, dass es ein Missverhältnis sei, wenn ein Notarzt für nur wenige Hundert Menschen zuständig ist, während er in einer Stadt wie Dresden ansonsten für deutlich mehr Personen bereitstehen muss. Nicht zuletzt sei das Krankenhaus Friedrichstadt nur rund 800 Meter Luftlinie vom Landtag entfernt, sodass die vorgeschriebenen Fristen für einen Rettungseinsatz ohne Probleme
eingehalten werden könnten.

Höherer Schutzbedarf?

Dem versteckten Vorwurf, bei der Regelung würde es sich also um ein Privileg auf Steuerzahlerkosten handeln, widerspricht die Landtagsverwaltung allerdings vehement. Der Notarzt-Einsatz erfolge nicht nach Gutdünken, sondern nach den gleichen Vorschriften, die für alle öffentlichen Veranstaltungen mit großer Teilnehmerzahl wie Volksfesten oder Demonstrationen gelten. Im Fall des Landtages käme hinzu, dass dort eine Reihe von Politikern vor Ort sind, die vom Landeskriminalamt als „Schutzpersonen“ eingestuft werden. Das Argument, dass sich ein Krankenhaus in der Nähe befindet, wird deshalb auch nicht akzeptiert. Im Notfall könne es nicht nur um eine Schürfwunde oder Prellungen gehen, sondern „um einen Anschlag auf das Leben eines Politikers oder gegen das Parlament in Gänze“. Eine sofortige medizinische Versorgung sei daher lebensnotwendig. Und selbst vom Krankenhaus Friedrichstadt benötige ein Notarzt immer noch fünf bis zehn Minuten. Die Gefahr, dass der Mediziner nicht rechtzeitig eintrifft, gibt es tatsächlich. Eine Analyse aller

Rettungseinsätze in Sachsen ergab, dass jeder achte Notdienst nicht innerhalb der vorgeschriebenen zwölf Minuten (siehe Kasten) am Einsatzort ist. Im Weißeritzkreis kam 2006 sogar fast jeder vierte Notarzt zu spät. Der FDP-Abgeordnete Jürgen Martens meint daher: „Ich kann die Nachfragen verstehen, es gibt aber sachliche Gründe für eine solche Regelung.“ Dass ein Arzt im Landtag nicht zwingend

lebensnotwendig ist, räumt aber auch er ein. Andere Politiker sehen das kritischer. Für die Grüne Elke Herrmann sind die Ausgaben für einen eigenen Landtagsmediziner nur „rausgeschmissenes Geld“.

5.12.2007