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Drecoll-Äußerungen zu Verfassungsschutzakten sind überheblich

Zu den Zeitungsinterviews des Leitenden Oberstaatsanwalts Henning Drecoll, Chef des Ermittlungsteams zu den Verfassungsschutzakten über kriminelle Netzwerke in Sachsen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag, Dr. Jürgen Martens:

„Die Äußerungen von Herrn Drecoll ... 

„Die Äußerungen von Herrn Drecoll zeugen von Überheblichkeit. Dem Parlament die Akteneinsicht zu verwehren, weil man selbst noch ermittele, ist unzulässig. Die Unterstellung, Inhalte der Akten könnten aus dem zur Geheimhaltung verpflichteten Ausschuss gelangen, ist durch nichts begründet und ein Affront gegen den Landtag. Das Parlament muss endlich Akteneinsicht nehmen können und sich selbst ein Bild von den Vorwürfen machen. Es ist überhaupt nicht zu erkennen, welche Ermittlungserfolge durch die Übergabe von Aktenkopien gefährdet werden könnten.


Nicht die Staatsanwaltschaft entscheidet über die Rechte des Parlaments, das müsste Herr Drecoll eigentlich wissen. Aber wer so lange in diesem Beruf tätig ist, kann schon mal den Überblick verlieren über die Rollenverteilung zwischen Staatsanwaltschaft und Parlament.“


(Dresden/13.09.2007)

14.09.2007