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Der neue Justizminister Jürgen Martens (FDP) im Morgenpost-Gespräch

\'Wenn Polizisten angegriffen werden, ist Schluss mit lustig\'

MoPo 24.11.2009


Dresden - Morgen berät der Rechtsausschuss des Landtages über das Versammlungsgesetz: Künftig soll es möglich sein, Demonstrationen zu verbieten. Die Opposition sieht ein Verfassungsrecht in Gefahr - das der Versammlungsfreiheit. Morgenpost-Redakteur Jens Jungmann sprach dazu mit Justizminister Jürgen Martens (FDP).


Herr Minister, 20 Jahre nach der friedlichen Revolution wird das Versammlungsgesetz geändert. Warum eigentlich?


Jürgen Martens: Wir erfinden das Versammlungsgesetz nicht neu. Was die Fraktionen von CDU und FDP vorgelegt haben, ist eine Überführung des bestehenden Bundesgesetzes in Landesrecht, da seit der Föderalismus-Reform die Länder dafür zuständig sind. Das alte Bundesrecht bleibt im Kern und in den Einzelheiten bestehen. Aber wir fügen Klarstellungen ein. Es gibt traditionelle Schranken und Begrenzungen, die wir hervorheben - eine davon ist die "öffentliche Sicherheit und Ordnung".


Was meine Sie?


Wenn am Rande von Demonstrationen Polizisten angegriffen werden, Polizeifahrzeuge umgekippt werden oder es zu Prügeleien kommt, dann ist das so eine Störung. Dann ist Schluss mit lustig. Wir konkretisieren also nur das, was ohnehin schon Rechtslage ist und auch vom Bundesverfassungsgericht so akzeptiert ist. Werden konkret Ausschreitungen erwartet, haben es die Versammlungsbehörden und Gerichte künftig leichter, am 13. und 14. Februar in Dresden Demonstrationsverbote zu prüfen. 

Also eine "Lex Dresden"?


Nein, keine "Lex Dresden", das wäre rechtlich angreifbar. Dresden ist versammlungsrechtlich eine Stadt wie andere auch. Aber: Das Gedenken in Dresden am 13. und 14., diese stille Form, ist so woanders nicht anzutreffen. Insofern ist Dresden zu diesem Zeitpunkt, sowie um die Frauenkirche das ganze Jahr herum, ein Ort mit herausgehobener Bedeutung - ähnlich wie das Holocaust-Mahnmal in Berlin. Das ist unstreitig. Nun stören Nazi-Aufmärsche Jahr für Jahr dieses stille Gedenken massiv, das damit fast zum Erliegen kommt. Gleichzeitig werden diese Aufmärsche von linken Gruppierungen genutzt, um selbst Randale zu machen.


Das heißt, die bisher geltende Verfassung wird an dem Punkt außer Kraft gesetzt, weil der Staat hilflos ist und sich nicht anders wehren kann?


Nein, nochmals: Es gibt keinen Eingriff in die Verfassung! Sonst müsste man die ja ändern. Das Gesetz stellt nur die Grenzen klarer heraus, die es ohnehin schon gibt.


Die Frage bleibt, ob man das Problem nicht über mehr Polizei, strengere Auflagen und Ähnliches hätte lösen können ...


Die Polizei wurde ja bisher schon in großem Umfang eingesetzt und das geplante Gesetz sieht ja gerade strenge Auflagen vor. Das Verbot ist immer nur das letzte Mittel. Im Koalitionsvertrag wurde es so vereinbart. Wir wollen von vornherein auf der sicheren Seite stehen. Die Idee zur Änderung des Versammlungsrechtes stammt zwar ursprünglich nicht von der FDP, aber wir haben das gemeinsam beschlossen und setzen den Koalitionsvertrag nun gemeinsam um.


Wie fühlt sich eigentlich ein liberaler Minister, dem Freiheit und Rechtsstaat viel bedeuten, wenn er dieses Grundrecht nun einschränken soll?


Es ist eine schwierige Aufgabe. Bei einer Einschränkung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit wäre ich nicht dabei. Das Grundrecht darf nicht angetastet werden. Die Versammlungsbehörden prüfen künftig wie bisher jeden Einzelfall, ob eine Demonstration stattfinden darf oder nicht. Wir verbieten in dem Gesetz keine Demonstrationen.


Wer legt im neuen Gesetz denn fest, welche Orte betroffen, also von "historisch herausragender Bedeutung" sind?


Das Gesetz nennt diese beiden Orte: die Altstadt in Dresden am 13. und 14. Februar und die Frauenkirche generell sowie das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig. Der alte CDU/SPD-Gesetzentwurf aus dem Sommer, der sämtliche Kriegsgräberstätten,  KZ-Außenlager und dazu eine Vielzahl von Gedenktagen definierte, ist vom Tisch. Der wäre mit der FDP nicht zu machen gewesen. Das war ein Schrotschuss auf das Versammlungsrecht.

30.11.2009