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CDU/SPD-Koalition muss Blockade beenden

Der von der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag mit eingesetzte Untersuchungsausschuss zur Verfassungsschutz-Affäre ist aus Sicht des Düsseldorfer Rechtsprofessors Martin Morlok verfassungskonform. Der Prozessbevollmächtigte des Ausschusses zeigte sich zuversichtlich, dass eine Klage auf Herausgabe der von der Staatsregierung verweigerten Akten erfolgreich sein werde.
Dazu und zur heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses sagte Dr. Jürgen Martens, innen- und rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag und Obmann im Untersuchungsausschuss:

"Wir fordern die CDU/SPD-Koalition erneut auf, eine schnelle und umfassende Aufklärung durch den Untersuchungsausschuss nicht weiter zu behindern. Die Koalition blockiert zurzeit ja sogar die Einvernahme von Zeugen, die überhaupt keine Aussagegenehmigung durch die Staatsregierung brauchen.

Die CDU/SPD-Koalition wird mit ihrer Blockadehaltung zwangsläufig scheitern. Eine Aussetzung der Ausschussarbeit ist mit uns nicht zu machen. Das gestern vorgestellte Gutachten zur Arbeit des Verfassungsschutzes zeigt erneut, wie dringend jetzt eine lückenlose Aufklärung geboten ist.


Professor Morlok hat überzeugend dargelegt, dass die Totalblockade der Koalition juristisch nicht haltbar ist: Selbst wenn einige Teile des Untersuchungsauftrags möglicherweise vom Verfassungsgerichtshof beanstandet werden könnten, so sei nicht automatisch der ganze Untersuchungsausschuss verfassungswidrig. Der Haltung der Koalition, dem Ausschuss von vornherein Verfassungswidrigkeit zu unterstellen und jede Kooperation zu verweigern, ist somit der Boden entzogen.


Sollten CDU und SPD aber weiter an ihrer Verweigerungshaltung festhalten, werden wir den Gang zum Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen nicht scheuen."


Pressemeldung vom 10. Oktober 2007: Verherrendes Urteil des Prüfberichtes


 


11.10.2007

12.10.2007