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Bundesverfassungsgericht stellt Verfassungswidrigkeit der automatischen Kennzeichenerfassung fest

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur automatischen Erfassung von KFZ Kennzeichen in Hessen und Schleswig-Holstein erklärt Dr. Jürgen Martens, innen- und rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:
"Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits Onlinedurchsuchungen weitgehend als verfassungswidrig angesehen hat, untersagt das heutige Urteil den Behörden ein weiteres Mal das Ausspähen der Bürger durch elektronische Mittel. Das Gericht setzt damit seine klare Linie zum Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung fort. Dem Staat wurde durch diese Entscheidung die automatischen Kontrolle von KFZ Kennzeichen quasi unmöglich gemacht.

 

Die Voraussetzungen, nach denen mit der geplanten Änderung des Sächsischen Polizeigesetzes, Kennzeichendaten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden können, hält den hohen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes nach seiner heutigen Entscheidung, wohl nicht stand. Die FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag hatte sich ausdrücklich dagegen ausgesprochen, mit dem Gesetzgebungsverfahren vor Verkündung des Urteils zu beginnen. Die Staatsregierung hat jedoch alle diese Warnungen in den Wind geschlagen und zum wiederholten Mal auf bloßen Aktionismus gesetzt."




11.03.2008

19.03.2008