» Aktuelle Informationen

Bundesverfassungsgericht setzt zurecht hohe Hürden für Online-Durchsuchungen

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen erklärt Dr. Jürgen Martens, innen- und rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:

"Der heutige Tag ist rechtshistorisch bedeutsam, da das Bundesverfassungsgericht nunmehr den Bürgern ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme einräumt. Ein weiteres Mal musste das Bundesverfassungsgericht den staatlichen Angriffen auf die Bürger- und Freiheitsrechte einen Riegel vorschieben. Wir begrüßen das Urteil ausdrücklich.


Die Sicherheitsfetischisten in den Innenministerien - gleich ob in Berlin oder Dresden - müssen spätestens vor dieser Barriere halt machen. Dem Staat sind für Online-Durchsuchungen und die heimliche Aufklärung des Internets hohe Hürden gesetzt worden.


Bemerkenswert ist auch, dass das Bundesverfassungsgericht erneut den Kernbereiches der privaten Lebensgestaltung anerkennt, in den der Staat unter keinen Umständen eindringen darf."

 

27.02.2008

29.02.2008