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Bei der Notfallrettung sind sowohl Situation als auch Nichtstun der Staatsregierung nicht hinnehmbar

Fast jeder neunte Rettungswagen in Sachsen kommt zu spät

In Sachsen hat 2008 kein einziger Landkreis beziehungsweise Rettungszweckverband die gesetzlichen Vorgaben für die Notfallrettung erfüllt. Sachsenweit wird die so genannte Hilfsfrist im Durchschnitt gerade einmal in 88,5 Prozent aller Rettungseinsätze erfüllt - damit kommt praktisch fast jeder neunte Rettungswagen zu spät. Das ergab eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag.

Laut Sächsischem Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetz sollte der Rettungsdienst in 95 Prozent der Fälle innerhalb einer Fahrzeit von zwölf Minuten am Einsatzort sein. Seit Jahren wird diese Frist jedoch flächendeckend nicht eingehalten.

Die detaillierte Statistik, aufgeschlüsselt nach Landkreisen beziehungsweise Rettungszweckverbänden in der Kleinen Anfrage "Einhaltung der Hilfsfrist in der Notfallrettung"

Dazu erklärt Dr. Jürgen Martens, innen- und rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:

"Die Probleme bei der Notfallrettung sind seit Jahren bekannt. Wenn das Innenministerium selbst die Situation als 'nicht hinnehmbar' einschätzt, so kann ich nur sagen: Nicht nur die Situation, sondern auch das Nichtstun der Staatsregierung sind nicht hinnehmbar.


 


Die FDP weist seit Jahren auf die Nichteinhaltung der Rettungsfrist hin. Und die Staatsregierung erklärt jedes Jahr wieder, dass Maßnahmen ergriffen würden, um eine Einhaltung der Notfallrettungsfrist sicherzustellen. An der Situation geändert hat sich aber nichts.


Vielmehr sind die Einzelergebnisse erneut beunruhigend. Im Rettungszweckverband 'Schlesische Oberlausitz' wurde beispielsweise die 12-Minuten-Frist gerade einmal in 80 Prozent der Fälle eingehalten. Selbst der RZV 'Nordsachsen', der als einziger Rettungszweckverband 2007 die Vorgaben knapp erfüllte, ist diesmal unter die 95-Prozent-Marke gerutscht. Die Situation wird also nicht besser, sondern schlechter.


Die faulen Ausreden für das Verfehlen der gesetzlichen Vorgaben nerven inzwischen nur noch. Dass das Gebiet des RZV 'Schlesische Oberlausitz' dünn besiedelt ist, ist kein neuer Umstand. Zudem kann es lebensbedrohlich werden, wenn der Rettungsdienst mehr als 20 Minuten zum Einsatzort benötigt. Dies war allein beim RZV Chemnitz/Stollberg im letzten Jahr 709 Mal der Fall. Wir werden deshalb im Landtag nochmals darauf drängen, dass endlich wirksame Maßnahmen ergriffen werden."


7.04.2009

9.04.2009