Ausschuss zur Aktenaffäre entspricht der Verfassung

Gerichtshof: Untersuchung im öffentlichen Interesse - Niederlage für Staatsregierung FP 30.08.2008
Von Hubert Kemper
Dresden. Der Untersuchungsausschuss zur sächsischen Aktenaffäre ist in weiten Teilen verfassungskonform. Mit diesem Urteil des Verfassungsgerichtshofes in Leipzig steht der Herausgabe der Aktensammlung des Landesamtes für Verfassungsschutz zum so genannten "Sachsen-Sumpf" nichts mehr im Wege. Justizminister Geert Mackenroth (CDU) kündigte eine "vertiefte Prüfung" des Urteils an. Die Staatsregierung hatte die Aktensammlung bisher unter Verschluss gehalten, weil sie Formulierungen des
Einsetzungsauftrages für rechtswidrig hielt. Der Gerichtshof rügte gestern die "pauschale" Verweigerungshaltung der
Regierung. Im vergangenen Jahr hatten die Gerüchte mit Vorwürfen über die angebliche Verstrickung hochrangiger
Justizmitarbeiter und Politiker in kriminelle Netzwerke die sächsische Landespolitik in Atem gehalten. Nach dem gestrigen Urteil ist der Untersuchungsausschuss wirksam eingesetzt worden. "Die parlamentarische Untersuchung liegt im öffentlichen Interesse", heißt es in einer Erklärung des neunköpfigen Richtergremiums. Weder enthalte die Bezeichnung des Untersuchungsgegenstandes unzulässige Wertungen, noch greife er in unzulässiger Weise in den Bereich der Rechtsprechung ein. Teile des Untersuchungsauftrages verletzen jedoch nach Auffassung der Richter den nach dem Gewaltenteilungsprinzip geschützten Bereich "exekutiver Eigenverantwortung". Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstrecke sich allein auf bereits abgeschlossene Vorgänge. Einzelne Themenkreise des Untersuchungsauftrages hätten jedoch Maßnahmen der Regierung zum Gegenstand, die diese erst in Reaktion auf Medienberichte eingeleitet hatten. Auch das Krisenmanagement und die Informationspolitik dürften nicht zum Gegenstand einer Untersuchung gemacht werden.
Der Untersuchungsausschuss war am 20. Juli 2007 nach hartem politischen Tauziehen eingesetzt worden, konnte aber noch keine Zeugen vernehmen. Das sei der "bittere Beigeschmack" an dem Urteil, sagte der Ausschussvorsitzende Klaus Bartl (Linkspartei). Da im Spätsommer 2009 Landtagswahlen stattfinden, werde voraussichtlich nicht der komplette Untersuchungsauftrag abgearbeitet werden können. Eventuell müssten Sondersitzungen eingelegt werden. Der Ausschuss müsse sich nunmehr auf den Kern der Affäre, also auf die politische Verantwortung für das Handeln des Landesamtes für Verfassungsschutz, konzentrieren, meinte FDP-Obmann Jürgen Martens. Seite 4: Leitartikel



