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Aufmarschverbot für Rechte: Gegner fürchten Behinderung

Neues Versammlungsgesetz soll am 13. Februar in Dresden gelten

Neues Deutschland 19.10.2009       Von Hendrik Lasch, Dresden


In Sachsen soll rechtzeitig vor einem neuen Nazi-Aufmarsch in Dresden anlässlich des 13. Februar das Versammlungsrecht geändert werden. Kritiker fürchten, dass es den Rechten nicht schadet, aber die Proteste behindert.




Die Szenerie war gespenstisch: In geordneten Marschblöcken hinter schwarzen Transparenten und untermalt von Wagner-

Musik, liefen am 14. Februar rund 6000 Neonazis durch Dresden. Zum wiederholten Male nutzten sie den Jahrestag der Zerstörung Dresdens für eine Großdemonstration und dafür, die Geschichte auf den Kopf zu stellen. Künftig sollen Gedenktage nicht mehr auf diese Weise vereinnahmt werden können. Sachsens Koalition aus CDU und FDP möchte ein Versammlungsgesetz erlassen, mit dem Aufmärsche an etlichen Orten und Tagen verhindert werden sollen, wenn zu erwarten ist, dass die Würde von NS- und Kriegsopfern verletzt wird. Ein Entwurf war bereits von der alten Koalition aus CDU und SPD vorgelegt, aber nicht verabschiedet worden. Jetzt wird ein neuer Anlauf gewagt. Man wolle, sagt FDP-Justizminister Jürgen Martens, im »Rahmen, den uns das Grundgesetz vorgibt, alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen«.




Das Ansinnen stößt freilich auf massive Kritik. Zum einen wird auf den hohen Stellenwert des Rechts auf Versammlungsfreiheit

im Grundgesetz verwiesen. Er sehe erhebliche Probleme, wenn ein Bundesland beginne, daran »herumzubasteln«, sagt der

linke Landtagsabgeordnete Klaus Bartl, der es für böse Ironie hält, dass sich ausgerechnet ein liberaler Minister an dieser

»heilige Kuh« vergreife.

Doch auch praktisch könnte der Vorstoß nach hinten losgehen. Geschützt werden könnten eng begrenzte Areale an festgelegten

Tagen, etwa die Dresdner Innenstadt am 13. Februar. Der rechtsextreme Aufmarsch habe das Gebiet um Frauenkirche, Schloss

und Zwinger aber schon dieses Jahr gemieden, sagt Ralf Hron, Mitorganisator der Gegenveranstaltung »GehDenken«. Er ist

sich sicher, dass ein Aufmarsch auf gleicher Route auch mit dem neuen Gesetz stattfinden dürfte: »Sie könnten wohl genauso

laufen.« Außerdem seien Demonstrationen ja »auch am Vorabend möglich«, sagt Bartl – mit gleicher Symbolik und gleichen

verheerenden Folgen für das Ansehen der Stadt. Bislang fanden die Aufmärsche meist am Wochenende nach dem 13. Februar

statt.

Probleme erwarten durch des umstrittene Gesetz, das nach dem Willen der Koalition noch vor Februar gelten soll, ausgerechnet

die Kritiker des Nazi-Aufmarschs. Sie hatten zuletzt unterschiedlichste Aktionen, etwa Demonstrationen, Konzerte und

Schweigemärsche, organisiert – vor allem in der Innenstadt, die so abgeschirmt werden sollte. Ein Versammlungsgesetz könnte

solcherart Aktivitäten nun teilweise behindern, befürchtet Hron: »Die Gefahr sehe ich.« Eine mögliche Definition erlaubter

Gedenkformen per Gesetz wiederum hält Bartl für undenkbar: »Es kann nicht sein, dass CDU und FDP festlegen, was an so

einem Tag legitim ist.« Die LINKE will mit einem Gegenantrag auf die für November angekündigte Einbringung des Gesetzes

reagieren.

Derweil laufen in Dresden schon die Vorbereitungen auf den nächsten 13. Februar. Nachdem konservative und linke Gegner

beim letzten Mal getrennt auftraten, soll eine erneute Aufspaltung verhindert werden. CDU-Rathauschefin Helma Orosz berät

daher mit Parteien, Gewerkschaften, Wirtschaft und Verbänden über gemeinsame Aktionen. Die könne es geben, sagt Ralf Hron

– unter bestimmten Bedingungen. So dürfe es keine Abgrenzung von anderen friedlichen Aktionen geben, sagt er in Anspielung

auf mögliche autonome Demos. Die Polizei dürfe die Proteste nicht wieder behindern. Und: Die Stadt soll zumindest den Versuch

eines Verbots der Nazi-Demonstration unternehmen – auf der Grundlage der bereits geltenden Gesetze.

22.10.2009