Auch bei Straßenausbaubeiträgen musste erst ein Gericht die Politik eines Besseren belehren

Rückzahlung von über sechs Millionen Euro Straßenausbaubeiträge beschlossen
In Sachsen sollen über sechs Millionen Euro eingenommene Straßenausbaubeiträge zurückgezahlt werden. Das ergab eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag. Das Oberverwaltungsgerichtes Bautzen (OVG) hat mit Urteil vom 31. Januar 2007 zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen festgestellt, dass eine Pflicht der Gemeinden zur Erhebung nicht bestehe. Das Innenministerium hatte bis zu diesem Urteil auf den Erlass von Straßenausbaubeitragssatzungen bestanden.
63 Gemeinden haben seit dem OVG-Urteil ihre Straßenausbaubeitragssatzungen abgeschafft, elf Gemeinden beraten derzeit noch über die Abschaffung. Allein im Erzgebirgskreis haben 16 Gemeinden die Straßenausbaubeitragssatzung aufgehoben und 3,7 Millionen Euro erstattet. Die Stadt Schneeberg hat die Rückzahlung von fast zwei Millionen Euro beschlossen, Limbach-Oberfrohna zahlt 719.000 Euro zurück.
Dazu erklärt Dr. Jürgen Martens, innen- und rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:
"Die FDP-Fraktion hatte bereits 2005 mit einem Antrag gefordert, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in das Ermessen der Kommunen zu stellen. In mehreren Veranstaltungen hat die FDP-Landtagsfraktion 2006 und 2007 mit Bürgern Fragen in diesem Zusammenhang diskutiert.
Letztendlich hat sich mit dem Urteil durchgesetzt, was wir schon immer gefordert haben: intelligente Beitragspolitik statt Bürgerabzocke. Leider mussten in Sachsen wieder einmal die Gerichte zum Wohl der Bürger die Politik eines Besseren belehren.
Insgesamt verfügen noch 137 Gemeinden im Freistaat über eine Straßenausbaubeitragssatzung, von denen 87 auch tatsächlich Beiträge erheben. Wir werden auch künftig darauf achten, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bürger bei der Gebührenerhebung berücksichtigt wird."
Kleine Anfrage "Straßenausbaubeiträge"



