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Angriff auf Polizisten: CDU will härtere Strafen

Wer Polizisten angreift, soll länger als bisher ins Gefängnis / Der FDP gehen Vorschläge zu weit.

Badische Zeitung            www.badische-zeitung.de, 22. April 2010


BERLIN. Die Zahlen sprechen für sich: Binnen zehn Jahren haben die Fälle von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bundesweit um ein Drittel zugenommen. Allein in Baden-Württemberg wurden 2009 mehr als 500 Polizisten im Einsatz verletzt, 15 Prozent mehr als 2008 und gar 40 Prozent mehr als vor fünf Jahren. Die Regierung hat das Problem erkannt. "Polizeibeamte und andere Personen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, werden immer häufiger Ziel brutaler gewalttätiger Übergriffe", heißt es im Koalitionsvertrag von Union und FDP. "Wir wollen ihren strafrechtlichen Schutz verbessern." Wie das erreicht werden könnte, ist umstritten. Im Zentrum der Überlegungen steht Strafparagraph 113. Der sieht für Gewalt, Drohungen oder Angriffe gegen Polizisten oder Soldaten Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren vor. In besonders schweren Fällen, wenn etwa eine Waffe im Spiel ist, drohen den Tätern sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Die Union hält diesen Strafrahmen für zu wenig abschreckend. Sie fordert eine Mindeststrafe. In besonders schweren Fällen soll die Höchststrafe auf zehn Jahre heraufgesetzt werden. Zudem will sie den Kreis der Personen ausdehnen, die geschützt werden sollen. Das geht den Liberalen zu weit. Regie bei der Gesetzesnovelle hat Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). In ihrem Hause wird an einem Entwurf gearbeitet, der nur "leichte Korrekturen beim Strafmaß" vorsehe, wie ein Insider berichtet. Das Konzept der Justizministerin orientiert sich an dem ihres liberalen Amtskollegen Jürgen Martens aus Sachsen. Der hat Ende Februar eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht. Sein Vorschlag beschränkt sich auf zwei kleine Änderungen am Paragraphen 113: Zum einen soll die Höchststrafe auf drei Jahre angehoben werden. Zudem will Martens, dass es nicht unbedingt einer Waffe bedarf, um wegen eines besonders schweren Falles von Widerstand verurteilt zu werden. Künftig soll es genügen, wenn Gewalttäter bei Übergriffen auf Polizisten ein anderes gefährliches Werkzeug benutzen – etwa einen Baseballschläger oder einen Schraubenzieher.

22.04.2010