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Alle Sachsen haben Anspruch auf eine unantastbare Privatsphäre

Zur heutigen Aktuellen Debatte des Landtags "Die Position Sachsens zur aktuellen Verschärfung der Sicherheitsgesetze" erklärt Dr. Jürgen Martens, innen- und rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:

"Ob im Fall des neuen BKA-Gesetzes oder bei der Kennzeichenerfassung - immer wieder versucht der Staat, an die Daten der Bürger unter dem Deckmantel der Verbrechensbekämpfung zu kommen. Er will selbst vor den Festplatten privater Computer nicht haltmachen. Der Staat muss jedoch endlich akzeptieren, dass es eine verfassungsrechtlich garantierte unantastbare Privatsphäre seiner Bürger gibt. Das wurde durch das Bundesverfassungsgericht immer wieder bestätigt.

Die Aussage‚ wer nichts zu verbergen habe, habe auch nichts zu befürchten, ist nicht nur dämlich, sondern perfide. Diese Auffassung leugnet das Grundrecht auf Datenschutz. Niemand kann ein Grundrecht schützen, dessen Existenz er nicht einmal anerkennt.


Die Behauptung des Innenministers Buttolo, die Bürger hätten einen rechtsstaatlichen Anspruch auf Sicherheit, ist schlichtweg falsch. Alle Verschärfungen der Sicherheitsgesetze haben sich in den vom Rechtsstaat gesetzten Grenzen zu bewegen. Eine dieser Grenzen ist der unantastbare Bereich der Privatsphäre. Dieser ist vor jedem staatlichen Zugriff geschützt."


(Dresden/19.06.2008)

30.06.2008