1,55 Euro Taschengeld für Gefangene in Untersuchungshaft
Justizminister will mehr Rechte für nicht verurteilte Inhaftierte - Bund gibt Kompetenzen an Länder ab – Strafverteidigervereinigung dennoch kritisch
FP 13.02.2010
Von Jan Oechsner
Dresden. Justizminister Jürgen Martens will die Rechte von Gefangenen in Untersuchungshaft stärken. „Ein Gesetzesvorschlag soll noch im ersten Quartal in den Landtag kommen“, so Ministeriumssprecher Till Pietzcker.
Grund: Bisher sei diese Gruppe von Häftlingen oftmals schlechter gestellt als bereits abgeurteilte Strafgefangene. „Untersuchungshaft ist mit weit reichenden Grundrechtseingriffen verbunden. Wenn sie angeordnet wird, geht es oft nicht nur um die Freiheitsentziehung selbst, sondern auch um begleitende Maßnahmen wie Postkontrolle oder Besuchsbeschränkungen. All dies muss im Hinblick auf die Unschuldsvermutung des Beschuldigten sorgfältig abgewogen werden“, so Pietzcker. Jedes Jahr sitzen in Sachsen etwa 500 bis 600 Menschen in Untersuchungshaft. Zu den neuen Regeln gehört, dass U-Gefangene künftig in Ruhezeiten getrennt von Strafgefangenen untergebracht werden. Dies schütze vor Übergriffen und mache deutlich, dass U-Häftlinge anders als Strafgefangene nicht zur Verbüßung einer Strafe inhaftiert sind, so das Ministerium. Zudem werde jungen U-Häftlingen künftig doppelt soviel Besuchszeit gewährt: mindestens vier Stunden im Monat sowie weitere zwei Stunden für Angehörige. Ihnen wird wöchentlich mindestens vier Stunden sportliche Betätigung ermöglicht. Die Gefangenen sind zwar nicht zur Arbeit verpflichtet, es soll ihnen aber welche angeboten werden. Erstmals wird es dafür die selbe Vergütung wie für Strafgefangene geben – pro Tag zwischen 8,28 und 13,80 Euro. Auf Antrag wird ein Taschengeld in Höhe von 1,55 Euro gewährt, wenn keine Arbeit angeboten werden kann. Pietzcker: „Das Taschengeld ist nötig, weil bedürftige Untersuchungsgefangene in der Regel von den zuständigen Sozialämtern in der oft relativ kurzen Zeit der Inhaftierung keine entsprechenden Sozialleistungen erhalten.“
Hintergrund der neuen Regelungen ist ein Beschluss der Föderalismuskommission von 2009. Danach dürfen die Bundesländer selbst den Umgang mit ihren Untersuchungsgefangenen festlegen. Bis Ende 2011 müssen die Landesregierungen entsprechende Gesetze verabschieden. Für Michael Stephan, dem Vorsitzenden der Strafverteidigervereinigung Sachsens geht das Gesetz nicht weit genug. „Es sollte etwa eine generelle Einzelunterbringung für die Inhaftierten erfolgen, nicht nur während der Ruhezeiten.“ Nur so würde konsequent gezeigt, dass der Staat zwischen Untersuchungsgefangenen – für die bis zu einer möglichen Verurteilung die Unschuldsvermutung gelte – und abgeurteilten Straftätern einen Unterschied macht. Elke Herrmann, Sprecherin für Strafvollzug der Grünen-Fraktion im Landtag, hält den Schritt des Justizministers für begrüßenswert. Sachsen habe sich mit elf Bundesländern auf einen gemeinsamen Entwurf geeinigt. „Es muss klare Rechte und Pflichten für U-Gefangenen geben – und nicht abhängig von der Laune der Anstaltsleitung.“



